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Rauchwarnmelder

22.12.2024 15:31 Uhr von Peter Klinge

 

500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich werden jährlich durch Brände verursacht. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Mittlerweile gibt es Rauchmelder in jedem Baumarkt zu kaufen und werden in großer Stückzahl im privaten Bereich verbaut.

Der Schutz durch Rauchwarnmelder ist nachweislich, mit ihnen können Leben gerettet und Hunderte von Toten verhindert werden, wenn geeignete Geräte ordnungsgemäß und funktionstüchtig verbaut werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Information, dass es meist nicht das Feuer ist, dass zu Todesfällen führt, sondern bereits der entstehende Rauch. Dieser verbreitet schneller als Feuer und kann zum Tode führen. Etwa 80 % aller Todesopfer bei Bränden erliegen einer Rauchvergiftung. Unter dieser Voraussetzung sind Rauchwarnmelder der wirksamste Schutz. Besonders sicher gelten dabei funkvernetzte Systeme.

rauchwarnmelder

Bei der Installation müssen die Gegebenheiten des Gebäudes genau beachtet werden, damit der Rauchwarnmelder auch tatsächlich im Brandfall ansprechen kann und den lebensrettenden Alarm auslöst. Um das zu gewährleisten, ist es sinnvoll, einen kompetenten und geschulten Berater zu Rate zu ziehen, der seine Fachkenntnis durch entsprechende Qualifikationen nachgewiesen hat.

Nicht alle Rauchwarnmelder sind sicher
Nicht jeder Rauchwarnmelder bietet auch die notwendige Sicherheit. Auch die Stiftung Warentest konnte belegen, dass nur rund 40 % der Geräte das Qualitätsurteil „Gut“ erhalten konnten, der Rest ist befriedigend oder sogar mangelhaft. Dennoch sind die besten Geräte nicht zeitgleich auch die teuersten. Es lohnt sich also, einen Berater hinzuzuziehen, der sich mit den auf dem Markt befindlichen Geräten auskennt.

Das können wir für Sie tun:

  • Beratung bei der Auswahl zu installierenden Geräte oder Systeme.
  • Beratung bei der Positionierung und beim Anbringen des Rauchwarnmelders.
  • Inbetriebnahme der Geräte und Einweisung in Betrieb und Wartung.